Allgemeinen Geschäftsbedingungen
H.O.T.A.S.

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Händler Online Teile Austausch System H.O.T.A.S sowie der dazugehörigen Module. Nachfolgend sind - vorbehaltlich einer abweichenden schriftlichen Regelung - die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für das unter der Dienstleistung H.O.T.A.S. angebotene Teilemarketing durch die CC CarConsult GmbH geregelt.

§ 1 Allgemeines/Geltungsbereich
CC CarConsult unterhält (ausschließlich für Unternehmen) unter Einsatz von Internet einen virtuellen Marktplatz für Ersatzteile und Überbestandsteile (H.O.T.A.S.) auf dem Angebot und Nachfrage zusammengeführt werden. Die Annahme und Ausführung aller Aufträge, also insbesondere die Einstellung von Angeboten in H.O.T.A.S. als auch die Bearbeitung von Nachfragen erfolgt ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen. Durch Erteilung von Einstellaufträgen oder Nachfragen an CC CarConsult gelten diese Bedingungen als verbindlich für den Geschäftsverkehr mit CC CarConsult vereinbart, solange diese Bedingungen nicht durch neue Bedingungen ersetzt werden. Entgegenstehende Bedingungen des Vertragspartners gelten nur soweit sie als solche schriftlich von CC CarConsult GmbH anerkannt worden sind. Dies gilt auch für Bedingungen des Vertragspartners, die die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen lediglich ergänzen. Zum Ausschluss entgegenstehender Bedingungen des Vertragspartners bedarf es ansonsten keines ausdrücklichen Widerspruchs durch CC CarConsult.

§ 2 Leistungen von H.O.T.A.S. / CarTrader
(1) Interessenten, die über einen Internetzugang verfügen, können die Informationen der Vertragspartner/Teilnehmer 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr über die H.O.T.A.S. -Datenbank abrufen. CC CarConsult gewährleistet dabei eine hohe Erreichbarkeit des Servers. Ausgenommen sind Zeiten, in denen Server aufgrund von Problemen, die nicht im Einflussbereich von CC CarConsult liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter, usw.) oder aufgrund von technischen Problemen vorübergehend gestört sind.
(2) CC CarConsult bietet seine Leistungen den Vertragspartnern/Teilnehmern zu den Preisen der jeweils aktuellen Preisliste an. Hierbei wird die Nutzung von H.O.T.A.S. immer standortbezogen für einen Betrieb gewährt und abgerechnet. Jeder Betrieb muss für die Nutzung einen eigenen Zugang beantragen und von CC CarConsult erhalten haben. Ein Austausch bzw. die Zurverfügungstellung des Zugangs zu H.O.T.A.S. ist unter den Betrieben an verschiedenen Standorten nicht erlaubt. Einzelnen Betrieben ist es auch in einem Verbund oder Konzern nicht gestattet, ihren Zugang an andere Betriebe zwecks Nutzung weiterzugeben/zu teilen. Jeder Betrieb hat für seinen Standort einen eigenen Zugang zu beantragen und die mit dem gewährten Zugang verbundenen Kosten gemäß der jeweiligen aktuellen Preisliste zu zahlen. Sollte ein Vertragspartner gegen diese Nutzungsbestimmung verstoßen, kann CC CarConsult den Vertrag fristlos kündigen. Unabhängig von der Kündigung kann CC CarConsult die Nutzungsbeiträge, die dadurch entgangenen sind, dass einem Dritten unberechtigterweise der Zugang zu H.O.T.A.S. ermöglicht wurde, von dem Vertragspartner verlangen.
(3) CC CarConsult ist berechtigt, andere Firmen oder deren Produkte und Dienstleistungen auf dem Webserver darzustellen. CC CarConsult behält sich vor, den Einsatz von Techniken seitens des Teilnehmers zu untersagen, die den Server übermäßig stark belasten könnten.
(4) CC CarConsult unterstützt auf Wunsch den Teilnehmer bei der Erstellung einer Schnittstelle zwischen H.O.T.A.S. und seinem Händlersystem. Die Erstellung einer solchen Schnittstelle erfolgt zu Lasten des Teilnehmers.
(5) Die Teilnehmer erhalten Login und Passwort von CC CarConsult, zu dessen Geheimhaltung sie sich verpflichten. Eine Weitergabe an andere Betriebe ist untersagt.
(6) Dem Teilnehmer wird dringend empfohlen, stets eine aktuelle Sicherheitskopie der hinterlegten Daten anzulegen und unabhängig vom Server aufzubewahren.

§ 3 Leistungen des Teilnehmers
(1) Für die mit CC CarConsult vereinbarten Leistungen zahlt der Teilnehmer die Preise gemäß der jeweils aktuellen Preisliste. Alle vereinbarten Pauschalen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Für den Fall, dass der Teilnehmer seine Zahlungsverpflichtung nicht rechtzeitig erfüllt, schuldet er vom Fälligkeitszeitpunkt an zusätzlich Zinsen in Höhe von 8 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB).
(2) Der Teilnehmer verpflichtet sich, die an CC CarConsult zu übermittelnden Informationen über das Angebot sorgfältig und wahrheitsgemäß zusammen zu stellen und in H.O.T.A.S. spätestens nach 12 Tagen zu aktualisieren.
(3) Alle Informationen, Firmenzeichen, Texte, Programme und Bilder unterliegen dem Urheberrecht. Sie sind, soweit keine anderen Eigentumsrechte bestehen, Eigentum von CC CarConsult. Die Weiterverarbeitung und Nutzung in Medien aller Art ist nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung von CC CarConsult gestattet.
(4) Der Teilnehmer verpflichtet sich, bei der inhaltlichen Gestaltung des eingestellten Angebotes bestehende gesetzliche Vorschriften, insbesondere urheberrechtliche, wettbewerbsrechtliche, namensrechtliche und datenschutzrechtliche Bestimmungen einzuhalten. Er ist verpflichtet, CC CarConsult von jeder Inanspruchnahme Dritter, die aus einer Verletzung dieser Verpflichtung resultiert, freizustellen und CC CarConsult alle aus der Verletzung etwaig entstehenden Schäden zu ersetzen, so dass CC CarConsult schad- und klaglos gehalten wird. Diese Schad- und Klagloshaltung umfasst auch vorprozessuale Anwaltskosten, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung dienlich sind.

§ 4 Zustandekommen und Dauer des Vertrages, Kündigung
(1) Das Vertragsverhältnis entsteht mit dem Online-Versand des Formulars "Verbindliche Online Anmeldung" und ist ohne Unterzeichnung wirksam.
(2) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann von jedem Vertragspartner mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Wenn eine Mindestlaufzeit vereinbart wurde, kann der Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zum Ablauf der Mindestlaufzeit gekündigt werden. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, so setzt sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit fort und es gilt eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende.
(3) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als wichtiger Grund für die Kündigung des Vertrages durch CC CarConsult gelten insbesondere ein Verstoß des Teilnehmers gegen gesetzliche Verbote, die Fortsetzung sonstiger Vertragsverstöße nach Abmahnung oder eine Änderung der rechtlichen oder technischen Standards im Internet, die es H.O.T.A.S./CC CarCosnult unzumutbar oder unmöglich machen, Leistungen ganz oder teilweise weiter zu erbringen.

§ 5 Gewähr
(1) Der Zugang zu H.O.T.A.S. ist 24 Stunden am Tag, 365 im Jahr erreichbar. CC CarConsult gewährleistet hierbei eine hohe Erreichbarkeit. Dies gilt nicht, wenn der Zugang zu H.O.T.A.S. wegen höherer Gewalt, Verschulden Dritter oder sonstigen, von CC CarConsult nicht beherrschbaren Umständen nicht möglich ist. In diesen Fällen kann der Vertragspartner gegenüber der CC CarConsult keinerlei Schadensersatzansprüche geltend machen.
(2) Dem Auftraggeber ist bekannt, dass nach dem Stand der Technik Fehler in der Software nicht ausgeschlossen werden können. Gegenstand der Gewährleistung ist daher eine Software, die für den üblichen oder vertraglich vorausgesetzten Gebrauch entsprechend der Softwarebeschreibung tauglich ist. Die Gewähr, dass von CC CarConsult bereit gestellte Softwareprodukte fehlerfrei sind und den Anforderungen des Auftraggebers genügen, kann aus softwaretechnischen Gründen nicht übernommen werden.
(3) CC CarConsult gibt keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit weitergegebener Informationen. CC CarConsult vermittelt bei der Zusammenführung von Teilnehmern und Nachfragern die jeweils an CC CarConsult gegebenen Informationen. Auf den Inhalt der Informationen hat CC CarConsult keine Einflussmöglichkeit. CC CarConsult prüft auch nicht die Identität der Teilnehmer oder Nachfrager.

§ 6 Speicherung von Daten
Sämtliche von den Vertragspartnern/Kunden an CC CarConsult gegebenen Daten werden von CC CarConsult in H.O.T.A.S. zu den vorstehend genannten Zwecken gespeichert, verarbeitet und an die Vertriebspartner der CC CarConsult weitergegeben. Der Vertragspartner/Kunde ist hiermit einverstanden.

§ 7 Haftung
CC CarConsult haftet für Schäden, die nicht das Leben, den Körper und die Gesundheit betreffen nur, soweit sie grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht worden sind. Diese Beschränkung gilt auch für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen der CC CarConsult. Sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichbarkeit des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (wesentliche Vertragspflicht), haftet CC CarConsult sowie ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen auch für einfache Fahrlässigkeit. Eine über die hier getroffenen Bestimmungen hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen; insbesondere haftet CC CarConsult nicht für Schäden aufgrund Handlungen Dritter, die H.O.T.A.S. als Handelsplattform nutzen und nicht Erfüllungsgehilfen der CC CarConsult sind, im Zusammenhang mit der Unrichtigkeit weitergegebener Informationen sowie bei unterbliebener Lieferung bestellter Teile und nicht bezahlter Rechnungen aus einer Bestellung.

§ 8 Änderungsvorbehalt
CC CarConsult behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit unter Wahrung einer Widerspruchsfrist von 6 Wochen zu ändern. Die Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedarf einer sachlichen Rechtfertigung. Sachlich gerechtfertigt ist die Änderung insbesondere, wenn durch unvorhersehbare Änderungen, die von der CC CarConsult nicht veranlasst wurden und auf die sie keinen Einfluss hatte, das bei Vertragsschluss vorhandene Äquivalenzverhältnis in nicht unbedeutendem Maße gestört wird. Hierunter fallen vor allem nachträglich entstandene Regelungslücken im Vertragswerk, Veränderungen der Gesetzeslage, der höchstrichterlichen Rechtsprechung oder der Marktgegebenheiten. Die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Vertragspartner/Kunden elektronisch übermittelt. Widerspricht der Vertragspartner/Kunde nicht innerhalb von 6 Wochen nach Veröffentlichung, so gelten die abgeänderten Geschäftsbedingungen als angenommen. CC CarConsult verpflichtet sich, den Auftraggeber im Rahmen der Übermittlung der geänderten Vertragsbedingungen auf sein Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen besonders hinzuweisen, die sich aus dem Unterlassen des Widerspruchs ergeben. Im Falle des erklärten Widerspruches werden die vertraglichen Vereinbarungen zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt.

§ 9 Allgemeines
Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von CC CarConsult.
Nebenabreden, Ergänzungen und Abweichungen einzelner Bestimmungen sind nur gültig, soweit sie schriftlich durch CC CarConsult bestätigt werden.


Gültig ab. 15. Oktober 2014